Ab 9 Uhr morgens dürfte es keine Probleme geben, die Bohrmaschine in Betrieb zu nehmen. Während der Mittagszeit bleibt das Gerät besser aus. Ab 15 Uhr können Sie dann noch bis etwa 19 Uhr anfallende Arbeiten erledigen. Allgemein werden Montag bis Samstag in Deutschland als Werktage gezählt. Du darfst an Werktagen nur zwischen 7 und 13 Uhr und zwischen 15 und 22 Uhr bohren. An Sonn- und Feiertagen gilt eine ganztägige Ruhezeit, so dass du dann nicht bohren darfst. Wichtig ist, dass du immer die Uhrzeiten berücksichtigst, damit du niemanden störst und du selber nicht unnötig Ärger bekommst. Nachtruhe: ab 22 bis 6 bzw. 7 Uhr Bohren und Hämmern bis 22 Uhr Falls es keine speziellen Vorschriften in Ihrer Gemeinde oder Stadt gibt, ist es erlaubt, dass Sie oder Ihr Nachbar abends bis 22 An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 17 Uhr bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist es Dir erlaubt, zu bohren, allerdings musst Du beachten, dass Du von anderen Nachbarn durch den Lärm belästigt werden kannst. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen Bis wann man bohren darf, richtet sich in erster Linie nach den geltenden Ruhezeiten. Innerhalb dieser Zeiträume darf kein Lärm gemacht werden, der über Zimmerlautstärke hinaus geht. Allerdings variieren die rechtlichen Grundlagen, da keine bundesweite Regelung existiert. Die Ruhezeiten sind nach der Hausordnung meistens werktags von 12 Uhr bis 15 Uhr und abends von 22 Uhr bis morgens 7 Uhr. An Sonntagen und Feiertagen ist das Bohren dann ganz zu unterlassen, wenn die Hausordnung hierfür Ruhezeiten einräumt. Halten Sie sich unbedingt an diese Ruhezeiten und daran, wie lange man bohren darf. Du als Mieter musst Dich grundsätzlich an die Ruhezeiten innerhalb des Hauses in der Zeit von 13 bis 15 Uhr sowie von 20 bis 22 Uhr halten. Außerhalb des Hauses darfst Du laute Geräte nur noch zwischen 7 und 20 Uhr benutzen, nicht mehr wie bisher bis 22 Uhr. Wenn ein Mieter die Wohnung verlässt, muss er sie normalerweise in dem Zustand übergeben, in dem er sie auch erhalten hat. Das heißt, die Bohrlöcher sollten verschlossen werden. Dies ist normalerweise auch im Mietvertrag festgehalten. Reiseimpfungen: Welche braucht mein Kind? Umbauten bei Auszug entfernen Grundsätzlich sind Sie als Mieter verpflichtet, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im ursprünglichen Zustand - also in dem Zustand, in dem Sie sie angemietet haben - zurückzugeben. Jegliche Umbauten müssen Sie bei Auszug auf eigene Kosten rückgängig machen. Auch die 32. BImSchV hilft dem sich in seiner Ruhe gestörten Mieter nicht weiter. Deren § 7 Abs.1 Nr.1 i. V. m. Zf. 17 der Anlage zur 32. BImSchV verbietet nämlich nur das Bohren im Freien zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten. wuhUS.